Mantor SA

Ein neues regulatorisches Umfeld

Am 15. Juni 2018 hat das Schweizer Parlament zwei Gesetze verabschiedet, denen sämtliche Finanzintermediäre seit dem 1. Januar 2020 unterliegen: das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Sie bewirken eine umfassende Umstrukturierung des schweizerischen Finanzmarktrechts.

Diese Gesetze zielen darauf ab, die verschiedenen Anbieter mit gleichen Wettbewerbsbedingungen gleichzustellen und auch Anlegern grösseren Schutz zu gewährleisten. Die beiden Gesetzestexte legen die dem Vermögensverwalter obliegenden Verpflichtungen fest, sowohl im Hinblick auf ihre Organisation als auch auf die dem Kunden angebotenen Dienstleistungen.

Alle Vermögensverwalter unterliegen daher nun einer ständigen Kontrolle durch Aufsichtsorganisationen (AO) und müssen über eine von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) erteilte Genehmigung zur Ausübung verfügen.

In diesem Zusammenhang war es notwendig, die Konturen eines Geschäftsmodells, das sich weiterentwickeln sollte, neu zu definieren. Die Frage nach der kritischen Grösse, die seit dem Jahr 2000 immer wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen rückt und ohne konkrete Auswirkungen auf die Marktstruktur blieb, ist wieder zu einem zentralen Thema geworden.

Die Einführung dieses neuen Rechtsrahmens hat einige Akteure der Branche dazu veranlasst, vorauszudenken und innovative Lösungen zu finden, um mit der neuen Situation umzugehen.


Eine Lösung: MANTOR SA (Gründung: Juli 2013)

Vor diesem Hintergrund wurde MANTOR SA, insbesondere von den Gesellschaftern der ProTrading Sàrl, die zu den Gründungsaktionären zählen, entwickelt. Das Verwaltungs- und Dienstleistungsunternehmen für Vermögensverwalter und deren Kunden beruht auf der Zentralisierung von Verwaltungs- und Compliance-Diensten (unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Risikokontrolle) sowie auf der Dezentralisierung von Vermögensverwaltungsdiensten durch angegliederte Unternehmen.

ProTrading Sàrl unterzeichnete daraufhin mit MANTOR SA eine Vereinbarung und wurde gemäss der Geldwäschereiverordnung (GwV) zu einem ihrer unabhängigen Finanzvermittler (IFA). Die Kunden unterzeichneten ihrerseits einen Vermögensverwaltungsvertrag mit MANTOR SA. Die früheren Ansprechpartner der Kunden bleiben weiterhin ihre Kontaktperson.

ProTrading Sàrl ist daher in die Organisations- und Kontrollmassnahmen von MANTOR SA integriert.

MANTOR SA fungiert als autorisiertes Unternehmen, das für gesetzliche und rechtliche Verpflichtungen verantwortlich ist, während ProTrading Sàrl als eine unabhängige Hilfsperson von MANTOR SA erachtet wird und daher nicht mehr direkt einer prudentiellen Aufsicht unterliegt. Mitte 2020 entschieden sich 20 unabhängige Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt rund einer Milliarde Franken für MANTOR SA.

MANTOR SA hat ihren Sitz in Genf und in Lugano. Ein unabhängiges Unternehmen (MANTOR UK Ltd) ist darüber hinaus in London präsent und wird seit 2016 durch die britische Financial Conduct Authority (FCA) reguliert. Die Asset Managers & Trust Organisation AG in Zürich vervollständigt das Gefüge.

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Links:
Mantor SA
Website der FINMA
FIDLEG
FINIG